Samstag, 19. Oktober 2013

Haftung in einer GmbH - der große Schwindel

Übergibt ein Geschäftsführer zu einem strategisch gut gewählten Zeitpunkt seinen Posten in der GmbH an einen neuen, entweder ahnungslosen oder professionellen Geschäftsführer ab, ist er bei allen bereits laufenden Zivilprozessen raus aus der Haftung.

Dass das so leicht geht, hätte ich bis vor kurzer Zeit nicht für möglich gehalten. Da erging doch glatt ein Haftbefehl gegen den seit zwei Wochen amtierenden Geschäftsführer, weil die Firma seit längerer Zeit Zahlungspflichten nicht nachgekommen ist.

So ein ziviler Haftbefehl hat zwar nicht so die argen Konsequenzen wie ein strafrechtlicher, aber unangenehm wird's wohl trotzdem sein für den, der da eigentlich nix dafür kann, außer dass er ein bisschen blind war.