Übergibt ein Geschäftsführer zu einem strategisch gut gewählten Zeitpunkt seinen Posten in der GmbH an einen neuen, entweder ahnungslosen oder professionellen Geschäftsführer ab, ist er bei allen bereits laufenden Zivilprozessen raus aus der Haftung.
Dass das so leicht geht, hätte ich bis vor kurzer Zeit nicht für möglich gehalten. Da erging doch glatt ein Haftbefehl gegen den seit zwei Wochen amtierenden Geschäftsführer, weil die Firma seit längerer Zeit Zahlungspflichten nicht nachgekommen ist.
So ein ziviler Haftbefehl hat zwar nicht so die argen Konsequenzen wie ein strafrechtlicher, aber unangenehm wird's wohl trotzdem sein für den, der da eigentlich nix dafür kann, außer dass er ein bisschen blind war.
Das ist ja mal ein ganz neuer Aspekt: Ich habe den Blog bisher als Doku über einen kriminellen, aber liquiden Bauträger verstanden. Jetzt ist er zahlungsunfähig. Denn nur dann, wenn der ZV-Auftrag an den Gerichtsvollzieher fruchtlos ist, kann der einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft festsetzen. Und erst dann, wenn der aktuelle (!) Geschäftsführer nicht erscheint, wird das (neue) Eintragungsverfahren nach ZwVollStrÄndG (das heißt wirklich so) in Gang gesetzt und es gibt einen Haftbefehl. Warum stellt denn kein Gläubiger mit tituliertem Anspruch einen Insolvenzantrag? Dann hat das Grauen ein Ende und die Staatsanwaltschaft kommt auf den Plan!
AntwortenLöschenDu musst Dir das so vorstellen, ich bin ein Laie. Ich sammle nur Informationen. Versuche irgendwie zu verstehen, was da mittlerweile seit Jahren passiert (unser Vertrag mit dem Bauträger war Mitte 2011) ich kenne Geschädigte die schon weit vorher Verträge abgeschlossen haben bzw. Menschen die dort mal tätig waren. Was bedeutet insolvent? Man kann eine Firma insolvent machen. Man kann Gelder abschöpfen und somit Insolvenz generieren.
AntwortenLöschenIch finde Deinen Kommentar sehr hilfreich, weiß aber nicht so wirklich, wie ich da weiter vorgehen kann. Soll ich versuchen, denjenigen Geschädigten, wegen dem der Haftbefehl erlassen worden ist, zu den von dir erwähnten Maßnahmen zu bewegen? Ich selbst kann da ja nichts vorbringen, höchstens als Zeuge.
Ich würde mich nicht in fremde Prozesse einmischen. Du kommst nur in die Zwangslage, Dich bei einem Scheitern Deiner Empfehlung rechtfertigen zu müssen. Andererseits gibt es so viele Möglichkeiten, auch außerhalb der eigentlichen Prozesse zu handeln. Und wenn man (Deine Bekannten) nicht einmal weiß, was man mit einem vollstreckbaren Titel alles machen kann, weiß ich keinen Rat mehr. Ganz abgesehen davon, dass man sicherlich den ehemaligen Geschäftsführer in die Privathaftung nehmen will, oder? Wo sind die Tipps der teuren Anwälte? Lass uns mal direkt chatten, vielleicht kann ich in einigen Punkten weiterhelfen. Einverstanden?
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