Das kann vieles bedeuten!
Natürlich kann das auch völlig harmlos und normal sein. In wenigen Fällen bringt es unter Umständen aber auch Folgen für Dich als Ehemaligen Geschäftspartner der Firma mit sich.
In unserem Fall wurde ein neuer ausländischer Geschäftsführer ernannt. Dieser sitzt nun als Vertreter der Firma in den Bauprozessen gegen den Bauträger. Der ürsprüngliche Geschäftsführer muss ja nun nicht mehr anwesend sein. Es wird nun jemand befragt, der zur betreffenden Zeit gar nicht "anwesend" war. Entsprechend ergiebig ist das für die Richterin. Zumal dieser Geschäftsführer ohne Dollmetscher der für ihn bei Gericht die Aktenpassagen heraussucht, was er sagen soll, wegen mangelnder Deutschkenntnisse anscheinend nichts beitragen könnte.
Was bringt das dem Bauträger?
Meiner Meinung nach ist diese Frage ganz leicht zu beantworten.
Erstens ist es ja für einen Geschäftsführer einer Baufirma ja nicht angenehm bei Prozessen erscheinen zu müssen. Also holt man sich jemanden, der das übernimmt.
Viel wichtiger ist jedoch der Aspekt Zeit.
Bauprozesse in die Länge zu ziehen ist leider die Regel.
Da geht es übrigens den armen Handwerkern bzw. Subunternehmern nicht besser. Ich kenne mittlerweile einige, die auf diese Weise insolvent wurden und Ihre Firma aufgeben mussten.
Eine Firma, die in Vorleistung gegangen ist, Material besorgt hat und dann kein Geld bekommt ist ziemlich arm dran.
Für einen beklagten Bauträger ist es sehr vorteilhaft, wenn den Klägern irgendwann mal die finanzielle Puste ausgeht. Dann kommt er am Ende um eine Zahlung der Forderungen herum.
Muss der klagende Bauherr aus finanziellen Gründen den Prozess ganz aufgeben, dann ist für den Bauträger die Angelegenheit für immer beendet.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen