Baust Du ein Einfamilienhaus, maximal eine Einliegerwohnung ist noch "erlaubt", hat der Bauträger keinen Anspruch auf eine Abtretungserklärung.
Eine einfache Finanzierungsbestätigung kann er verlangen, diese ist jedoch problemlos. Die Bank bestätigt hier ja nur, dass der Bau finanziell abgesichert ist. Abtretungsansprüche gegenüber dem Bauträger entstehen hier nicht. Im Falle einer Kündigung kannst Du dann, so weit ich informiert bin, ganz normal über Ihr Geld für den Weiterbau verfügen.
Manchmal versucht es der Bauträger jedoch trotzdem, von Dir eine Abtretungserklärung zu bekommen. Wenn Du hier Deine Rechte nicht kennst, kannst Du schnell in der Falle sitzen, falls Du kündigst. Dann wirst Du Probleme bekommen, Dein Geld freizubekommen. Wie gesagt, siehe Post Baubürgschaft, manche Bauträger können Dich dann sehr unter Druck setzen bzw. handlungsunfähig machen. Ohne weitere finanzielle Rücklagen ist man in dieser Situation verloren. Siehe Post: Was kann ich nach einer Kündigung vom Bauträger erwarten?
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