Dienstag, 18. Juni 2013

Bauforderungssicherungsgesetz

Das Gesetz, das den Bauherren am meisten nützt, ist das Bauforderungssicherungsgesetz.

Wichtig für den Bauherren ist hier, dass der Bauträger nach diesem Gesetz die bezahlten Baugelder ausschließlich für den betreffenden Bau verwendet werden darf. Missbrauch ist für den Bauträger strafbar.

Achtet darauf, dass Eure Zahlungen auf ein eigenes, für Euer Bauvorhaben eingerichtetes Konto gehen. Der Bauträger ist gesetzlich dazu verpflichtet, dies zu gewährleisten!

Geht das Bauvorhaben gut, ist dieser Punkt irrelevant. Geht es aber nicht gut oder steht der Bauträger vor der Insolvenz habt Ihr zumindest einen Nachweis, dass das Euer Geld ist (war).

Die meisten Bauträger beachten diesen Punkt nicht!

Es ist aber Euer Recht. Nutzt es und werdet hellhörig, wenn das nicht umgesetzt wird! Ihr erkennt es, wenn bei Euren Abschlagszahlungen die Kononummer das allgemeine Geschäftskonto der Firma ist.

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