Dienstag, 18. Juni 2013

Hilfe, Bauträger will plötzlich Baubürgschaft - was tun?

Der Bauträger will plötzlich eine Baubürgschaft, obwohl er Ihnen bei Vertragsgesprächen sogar zugesichert hat, das er das bei Ihnen niemals einholen wird?

Der Bauträger will die Bürgschaft von Anbeginn an?

Seien Sie hier EXTREM gewarnt!

WARUM?
Schlicht und einfach, weil Sie davon ausgehen müssen, dass, wenn der Bauträger insolvent wird oder Sie den Vertrag mit Ihrem Bauträger kündigen, Ihr KOMPLETTES BAUGELD durch den Bauträger festgefroren ist. Die Bank wir es Ihnen nicht freigeben (können).

Manche Bauträger benutzen dies als Schachzug um Sie, den Bauherren, finanziell fertig zu machen. Entweder um Sie von einer Kündigung abzuhalten oder gar um eine Bauklage abzuwenden, da sie ja so kein Geld mehr dazu haben und noch dazu einen unfertigen Bau!

Grundlage:
Eine Baubürgschaft nach §648a BGB kann ein Bauträger von Ihnen verlangen, wenn Sie größer bauen als ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung.

Ansonsten hat er keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Bürgschaft und auch nicht auf eine Abtretungserklärung von der Bank.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen