Samstag, 19. Oktober 2013

Haftung in einer GmbH - der große Schwindel

Übergibt ein Geschäftsführer zu einem strategisch gut gewählten Zeitpunkt seinen Posten in der GmbH an einen neuen, entweder ahnungslosen oder professionellen Geschäftsführer ab, ist er bei allen bereits laufenden Zivilprozessen raus aus der Haftung.

Dass das so leicht geht, hätte ich bis vor kurzer Zeit nicht für möglich gehalten. Da erging doch glatt ein Haftbefehl gegen den seit zwei Wochen amtierenden Geschäftsführer, weil die Firma seit längerer Zeit Zahlungspflichten nicht nachgekommen ist.

So ein ziviler Haftbefehl hat zwar nicht so die argen Konsequenzen wie ein strafrechtlicher, aber unangenehm wird's wohl trotzdem sein für den, der da eigentlich nix dafür kann, außer dass er ein bisschen blind war.

Donnerstag, 20. Juni 2013

Was ist wenn plötzlich neue Geschäftsführer bestimmt werden?

Das kann vieles bedeuten!

Natürlich kann das auch völlig harmlos und normal sein. In wenigen Fällen bringt es unter Umständen aber auch Folgen für Dich als Ehemaligen Geschäftspartner der Firma mit sich.

In unserem Fall wurde ein neuer ausländischer Geschäftsführer ernannt. Dieser sitzt nun als Vertreter der Firma in den Bauprozessen gegen den Bauträger. Der ürsprüngliche Geschäftsführer muss ja nun nicht mehr anwesend sein. Es wird nun jemand befragt, der zur betreffenden Zeit gar nicht "anwesend" war. Entsprechend ergiebig ist das für die Richterin. Zumal dieser Geschäftsführer ohne Dollmetscher der für ihn bei Gericht die Aktenpassagen heraussucht, was er sagen soll, wegen mangelnder Deutschkenntnisse anscheinend nichts beitragen könnte.

Was bringt das dem Bauträger?

Meiner Meinung nach ist diese Frage ganz leicht zu beantworten.
Erstens ist es ja für einen Geschäftsführer einer Baufirma ja nicht angenehm bei Prozessen erscheinen zu müssen. Also holt man sich jemanden, der das übernimmt.

Viel wichtiger ist jedoch der Aspekt Zeit.

Bauprozesse in die Länge zu ziehen ist leider die Regel.

Da geht es übrigens den armen Handwerkern bzw. Subunternehmern nicht besser. Ich kenne mittlerweile einige, die auf diese Weise insolvent wurden und Ihre Firma aufgeben mussten.
Eine Firma, die in Vorleistung gegangen ist, Material besorgt hat und dann kein Geld bekommt ist ziemlich arm dran.

Für einen beklagten Bauträger ist es sehr vorteilhaft, wenn den Klägern irgendwann mal die finanzielle Puste ausgeht. Dann kommt er am Ende um eine Zahlung der Forderungen herum.
Muss der klagende Bauherr aus finanziellen Gründen den Prozess ganz aufgeben, dann ist für den Bauträger die Angelegenheit für immer beendet.

Dienstag, 18. Juni 2013

Gewerke aus anderen Bundesländern

Ich wollte diesen Post ja erst mal so nennen:

Finger weg von Bauträgern wenn man mehr als 100 km weit entfernt bauen will als deren Firmensitz.

Das führt zwangsläufig zu Problemen.

Wir haben nach unserer Kündigung mit Landsleuten vieler Länder Erfahrungen gesammelt, die allesamt mit Ihren Firmen in unserer Gegend angesiedelt waren. Alle waren ok.

Unser Bauträger stammte aus den neuen Bundesländern. Handwerker von dort haben bei uns, in der Münchner Gegend, ihre Planung nicht auf die Reihe bekommen. Es ging echt extrem schleppend voran bis zu dem Zeitpunkt als gar nichts mehr voranging, weil der Bauträger seine Subunternehmen nicht bezahlt hat.

Also, mein Tipp:
Sucht Euch lokale Unternehmen!!!!!

Hilfe, mein Bauträger baut nicht weiter

Tja, an diesem Punkt wird es kompliziert!

Vielleicht will hier ja jemand mitdiskutieren, was am besten zu tun ist.

Falls der Bauträger wirklich kurz vor der Insolvenz steht, ist guter Rat teuer.

Wenn einem, wie ich es selbst erlebt habe, die mögliche Insolvenz aus irgendwelchen taktischen Gründen der Firma infiltriert wird, obwohl es nur zum System der Firma gehört, ist guter Rat noch teurer!

Ich will hier nur Eines zum Ausdruck bringen:
Es können Situationen entstehen, mit denen man nicht mehr umgehen kann.

Bauforderungssicherungsgesetz

Das Gesetz, das den Bauherren am meisten nützt, ist das Bauforderungssicherungsgesetz.

Wichtig für den Bauherren ist hier, dass der Bauträger nach diesem Gesetz die bezahlten Baugelder ausschließlich für den betreffenden Bau verwendet werden darf. Missbrauch ist für den Bauträger strafbar.

Achtet darauf, dass Eure Zahlungen auf ein eigenes, für Euer Bauvorhaben eingerichtetes Konto gehen. Der Bauträger ist gesetzlich dazu verpflichtet, dies zu gewährleisten!

Geht das Bauvorhaben gut, ist dieser Punkt irrelevant. Geht es aber nicht gut oder steht der Bauträger vor der Insolvenz habt Ihr zumindest einen Nachweis, dass das Euer Geld ist (war).

Die meisten Bauträger beachten diesen Punkt nicht!

Es ist aber Euer Recht. Nutzt es und werdet hellhörig, wenn das nicht umgesetzt wird! Ihr erkennt es, wenn bei Euren Abschlagszahlungen die Kononummer das allgemeine Geschäftskonto der Firma ist.

Nachträge

......ein leidiges Thema!

Als Nachträge berechnet ein Bauträger im Prinzip ALLES, was Sie in Ihrem Bauvertrag nicht schriftlich festgehalten haben.

Auch wenn Ihr Festpreis, falls Sie einen haben, ok war und Sie glaubten, es sei alles inklusive. Hier merken Sie schnell, dass es teuer wird, wenn man bei den Vertragsgesprächen auf mündliche Zusagen vertraut.

Hilfe, Bauträger will Abtretungserklärung von unserer Bank

Baust Du ein Einfamilienhaus, maximal eine Einliegerwohnung ist noch "erlaubt", hat der Bauträger keinen Anspruch auf eine Abtretungserklärung.

Eine einfache Finanzierungsbestätigung kann er verlangen, diese ist jedoch problemlos. Die Bank bestätigt hier ja nur, dass der Bau finanziell abgesichert ist. Abtretungsansprüche gegenüber dem Bauträger entstehen hier nicht. Im Falle einer Kündigung kannst Du dann, so weit ich informiert bin, ganz normal über Ihr Geld für den Weiterbau verfügen.

Manchmal versucht es der Bauträger jedoch trotzdem, von Dir  eine Abtretungserklärung zu bekommen. Wenn Du hier Deine Rechte nicht kennst, kannst Du schnell in der Falle sitzen, falls Du kündigst. Dann wirst Du Probleme bekommen, Dein Geld freizubekommen. Wie gesagt, siehe Post Baubürgschaft, manche Bauträger können Dich dann sehr unter Druck setzen bzw. handlungsunfähig machen. Ohne weitere finanzielle Rücklagen ist man in dieser Situation verloren. Siehe Post: Was kann ich nach einer Kündigung vom Bauträger erwarten?

Hilfe, Bauträger will plötzlich Baubürgschaft - was tun?

Der Bauträger will plötzlich eine Baubürgschaft, obwohl er Ihnen bei Vertragsgesprächen sogar zugesichert hat, das er das bei Ihnen niemals einholen wird?

Der Bauträger will die Bürgschaft von Anbeginn an?

Seien Sie hier EXTREM gewarnt!

WARUM?
Schlicht und einfach, weil Sie davon ausgehen müssen, dass, wenn der Bauträger insolvent wird oder Sie den Vertrag mit Ihrem Bauträger kündigen, Ihr KOMPLETTES BAUGELD durch den Bauträger festgefroren ist. Die Bank wir es Ihnen nicht freigeben (können).

Manche Bauträger benutzen dies als Schachzug um Sie, den Bauherren, finanziell fertig zu machen. Entweder um Sie von einer Kündigung abzuhalten oder gar um eine Bauklage abzuwenden, da sie ja so kein Geld mehr dazu haben und noch dazu einen unfertigen Bau!

Grundlage:
Eine Baubürgschaft nach §648a BGB kann ein Bauträger von Ihnen verlangen, wenn Sie größer bauen als ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung.

Ansonsten hat er keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Bürgschaft und auch nicht auf eine Abtretungserklärung von der Bank.

Montag, 17. Juni 2013

Unser Rundum-Sorglos-Paket reloaded

Wenn man in den ersten Gesprächen mit einem Bauträger sitzt, wird ja gerne mit einem Rundum-Sorglos-Paket geworben.

Hier ist die erste Aufmerksamkeit geboten.

Halten Sie ALLES, was Ihnen wichtig ist, schriftlich fest. Aussagen wie: Das ist doch selbstverständlich" oder " das gehört zu unserem Standard" nützen Ihnen später mal gar nichts. Alles Gesagte ist generell nichts wert, da Sie es niemals beweisen werden können, geschweige denn, dass Sie sich darauf jemals wieder berufen werden können.

So unbequem und erschreckend das ist, bei einem Bauträgerprojekt, eigentlich bei jedem Bauvorhaben an sich,  kann so viel schiefgehen, dass Sie IMMER mit den schlechtesten Fällen rechnen müssen. Wenn es dann besser kommt, freuen Sie sich einfach ;-)

Eins ist jedoch sicher, irgendetwas wird nicht so laufen wie geplant.
Es werden Mängel entstehen, zwangsläufig. Das ist am Bau auch "normal". Verhindern kann man das nicht. Wichtig ist, wie alle Beteiligten damit umgehen. Fair und konstruktiv wäre gut...... Manchmal läuft es jedoch ganz anders und weit davon entfernt......

Gehen Sie einfach davon aus, dass Sie es bei Ihrem Gesprächspartner mit jemandem zu tun haben, der extrem geschult ist. Er wird Ihnen natürlich das erzählen und versprechen, was Sie hören wollen.
Er will Ihnen ein Haus verkaufen und daran viel wie möglich verdienen.

Er ist Ihnen gegenüber sehr im Vorteil, weil er die Baubranche und auch die Gesetze besser kennt. Der Punkt GESETZE sei hier schon mal als besonders relevant hervorgehoben. Ich betone hier bewusst, dass der Bauherr, hat er mal einen Vertrag unterschrieben, leider in der schlechteren Gesetztesposition ist.

Es ist leider so, dass bei der heutigen Gesetzeslage der Bauträger die besseren Gesetze auf seiner Seite hat. Diese dienen der Absicherung von Unternehmen gegenüber Auftraggebern und können sehr vielfältig eingesetzt werden.
Sie können sich als Bauherr schneller in einer Situation befinden, die Sie nicht mehr lösen können, als Sie denken. Wie eine Maus in der Falle werden Sie in der Zwickmühle sitzen können und nur noch den Weg wählen können, der die geringsten Nachteile für Sie hat.

In den speziellen Posts können Sie sich über konkrete Punkte informieren. Vielleicht kann ja der Eine oder Andere konstruktive Erfahrungen mit einbringen.
Danke!

Hallo an alle die mit einem Bauträger bauen oder bauen wollen

Hallo liebe Mit-Bauherren

An  dieser Stelle will ich kurz wie möglich den Zweck meines Blogs beschreiben.

Es soll eine Plattform entstehen, auf der sich potentielle Bauherren, Bauherren und solche die es gerade werden wollen informieren und austauschen können.

Ich denke in Summe könnten wir uns nämlich von Anbeginn an, d.h. VOR Vertragsabschluss gute Tipps und auch Warnungen geben. Ja, leider sind gerade diese in der Baubranche sehr angebracht.

Ich versuche mal in dem Post "Unser Rundung Sorglos Paket" in den nächsten Tagen eine kurze Einführung zu erstellen, auf was wir und andere bei Vertragsabschluss besser hätten achten sollen.

Also falls Ihr mit einem Bauträger schlüsselfertig bauen wollt, egal ob Massivhaus oder Fertig:

Schreibt mit und stellt Fragen!

Falls Ihr bereits Bauherren seid, schreibt mit!

Ich werde alle Fragen aus meinem Erfahrungsschatz so gut wie möglich beantworten. Ich stelle an dieser Stelle jedoch auch klar, dass ich kein Rechtsanwalt bin. Meine Aussagen werden ausschließlich meine und Erfahrungen von anderen Bauherren sein.